AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 01.04.2005

§ 1 Allgemeines
Leistungen und Angebote des Verwenders erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Die nachstehenden Vertrags-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die wir in Auftrag nehmen, durch Erteilung des Auftrages in vollem Umfang als vom Auftraggeber anerkannt. Der Auftraggeber verzichtet auf eigene Vertragsbindungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
Besteller, die in fremden Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung, bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns eingeht.
Bei Erteilung von Aufträgen gilt als vom Besteller erklärt, daß er im Besitz der Vervielfältigungs  und Reproduktionsrechte für das Übergebene Material ist. Für Folgen, die aus einer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere das Urheberrechts entstehen, haftet der Auftraggeber.
Die Auftragserteilung muß schriftlich erfolgen. Für mündlich gemachte Angaben übernehmen wir keine Gewähr für deren Einhaltung.

§ 2 Vertragsabschluß
Vertragspartner und Auftraggeber des Verwenders ist der Besteller, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung besteht. Eine Auftragserteilung des Bestellers in Vertretung eines Dritten gilt als Erklärung des Dritten, wenn dies schriftlich auf dem Auftrag vermerkt ist oder anderweitig vereinbart wurde. Sofern der Besteller als Vertreter eines Dritten handelt, ist er verpflichtet, diese Vertretungsverhältnisse dem Verwender gegenüber offenzulegen und durch Vorlage schriftlicher Vollmachten nachzuweisen. Mündlich oder telefonisch erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich. Nur schriftliche Angebote sind bindend. Besteht keine besondere Vereinbarung, gelten unsere Listenpreise, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Ohne Preisvereinbarung gelten die Listenpreise des Lieferers.

§ 3 Liefervereinbarung
Vereinbarte oder vom Besteller gewünschte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Auf Grund der vielfältigen Möglichkeiten für Verzögerungen bei der Ausführung von Facharbeiten und im Städtischen Verkehr können jedoch Lieferzeitabsprachen nur unverbindlich sein. Ersatzansprüche und Folgekosten sind bei Überschreitung jedoch ausgeschlossen. Erfüllungsort sind unsere Betriebsräume in der Leibnizstraße 101, 10625 Berlin.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs auf jedem Transportweg von und zu unseren Betriebsräumen trägt der Besteller. Für Verlust oder Beschädigung von übergebenen Originalen beim Transport durch Beauftragte des Lieferers sowie bei der Aufbewahrung und bei den Arbeitsvorgängen beim Lieferer wird kein Ersatz geleistet. Rücktritt von der Bestellung und Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind für den Auftraggeber ausgeschlossen.
Bei Abholung und Anlieferung erfolgt keine Prüfung der Empfangsberechtigung. Eilaufträge können mit einem angemessenen Eilzuschlag berechnet werden, wenn der Mehraufwand an Materialkosten und Personaleinsatz erheblich ist, oder andere in Arbeit befindliche Aufträge zurückgestellt werden müssen. Bei Betriebsstö-rungen durch unvorhergesehene Ereignisse wird die Lieferfrist um die Dauer der Störung verlängert.
Sendungen werden von uns sorgfältig verpackt, so dass bei normaler Behandlung durch den Transportträger eine Beschädigung ausgeschlossen ist.
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers, auch wenn die Versandkosten von uns getragen werden. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten dies Auftraggebers. Porto und Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 4 Widerrufs- und Rückgaberecht im Sinne des Fernabsatzgesetz
Dem Kunden steht gemäß FernAbsG und BGB §312d bei Bestellungen im Versandhandel ein spezielles Widerrufs- und Rückgaberecht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung zu. Der Widerruf kann ohne Begründung erfolgen.
Ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht nicht lt.§312d Abs.4 - 1) bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Der Widerruf, soweit er besteht, muss schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger, oder durch Rücksendung der Ware an bigcopy erfolgen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware auf Kosten von Florian Jacob – Leibnizstraße 101 – 10625 Berlin.
Schicken Sie die Ware nur nach Rücksprache mit uns und auf unsere Aufforderung hin zurück.
Alle Transportkosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Bestellers. Nicht angeforderte oder unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen und gehen zu Lasten des Käufers zurück. Unfreie Sendungen gelten als nicht ordnungsgemäß abgesandt, können also gegebenenfalls nicht fristwahrend wirken.
Bei Rücksendung als Folge von Annahmeverweigerung durch den Käufer oder von nicht abgeholten postlagernden Sendungen oder als Folge von Abwesenheit des Kunden bei einem vereinbarten Liefertermin oder bei Nichtzustellbarkeit aufgrund mangelhafter Angabe der Lieferanschrift, wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von Euro 10,00 pro Sendung zuzüglich aller anfallenden Porto- und Verpackungskosten fällig. Diese Kosten werden dem Käufer gesondert berechnet. Die Rechnung wird ohne Einräumung eines Zahlungsziels sofort fällig gestellt.
Alle aus einer unaufgeforderten Rücksendung resultierenden Kosten und Wertminderung der Ware gehen zu Lasten des Bestellers. Schicken Sie Waren nur originalverpackt und in einwandfreiem Zustand zurück.

Nach Eingang der Ware ist bigcopy verpflichtet in einem angemessenen Zeitraum geleistete Zahlungen zurückzuerstatten. Nach §361a Abs. 2 BGB behalten wir uns das Recht vor für die Überlassung und Nutzung der Ware eine Vergütung vom Kunden zu fordern. Vom Kunden zu vertretende Verschlechterungen an der Ware hat er zu ersetzen.
Die Rücksendekosten trägt bis zu einem Warenwert von 40 Euro der Kunde.

§ 5 Gewährleistung
Auch bei größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Produktqualität, der Tönung und dgl. Auftreten, die deswegen vorbehalten sein müssen.
Der Auftragnehmer leistet für die in Auftrag gegebenen Arbeiten in folgender Weise Gewähr, wobei ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften unberührt bleibt:
Nimmt der Besteller den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vor-behält. Der Besteller ist verpflichtet, das empfangene Werk unverzüglich auf Schaden zu untersuchen und dem Verwender von etwaigen Schaden oder Verlusten sofort Mitteilung zu machen. Für nicht erkannte Mangel wird Gewähr geleistet, wenn der Mangel innerhalb von 24 Stunden seit Abnahme gemeldet wird.
Der Verwender behebt einen gewährleistungspflichtigen Mangel auf seine Kosten in seinem Betrieb.

§ 6 Haftung
Der Verwender haftet für Schäden und Verlust am Auftragsgegenstand nur soweit ihm seinem gesetzlichen Vertreter oder seinem Erfüllungsgehilfen grobe Fahrläs-sigkeit oder Vorsatz vorwerfbar sind. Dies gilt auch, soweit sich der Verwender in Verzug befindet.

§ 7 Mängelrüge
Beanstandungen erkennbarer Mängel sind unverzüglich nach Eintreffen der Lieferung dem Lieferer schriftlich anzuzeigen. Transportschäden sind dem jeweiligen Transportunternehmen bei Warenannahme anzuzeigen. Branchenübliche technologisch begründete Abweichungen in den Maßen, der Form, sowie nicht behebbare z. B. in der Natur des Materials liegende Farbabweichungen, berechtigen nicht zu Beanstandungen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung.
Beanstandungen versteckter Mängel sind innerhalb von einer Woche nach eintreffen der Lieferung schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Beanstandungen steht dem Lieferer das Recht zu, die Ware entweder nachzubessern oder Ersatzlieferung zu leisten.
Dem Käufer steht das Recht zur Wandlung nur dann zu, wenn der Lieferer bei Vorliegen eines Mangels die Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Frist unterläßt oder diese nicht zur Beseitigung des Mangels führt.
Rücksendungen dürfen nur mit Einverständnis des Lieferers erfolgen und gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

§ 8 Urheberrecht
Der Verwender setzt das Recht auf Vervielfältigung, Kopieren, Verfilmen, Drucken, etc. stets voraus und nimmt insofern keinerlei Nachprüfung vor. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Besteller allein verantwortlich. Der Besteller haftet für aus der Verletzung eines etwaigen fremden Urheberrechts enstehende Schäden.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegen den Abnehmer zustehenden Forderungen Eigentum des Lieferers. An die Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie veräußert oder einem dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der Abnehmer gegen de Dritten hat, ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Abtretung und Anzeige an dem Lieferer bedarf.
Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Lieferer (nach Mahnung) berechtigt, auch ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers, die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

§ 9 Schriftform
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit schriftlicher Bestätigung. Es gelten die jeweils gültigen Preislisten des Verwenders. Preisangebote gelten nur nach schriftlicher Bestätigung. Besondere Vereinbarungen bleiben vorbehalten und bedürfen ausnahmslos der Schriftform.

§ 10 Zahlung und Mahngebühren
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich Zug und Zug, also Ware gegen Geld bzw. gegen Vorkasse durch Banküberweisung, Scheckversand oder Zahlung per Kreditkarte. Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt der Ware, ohne jeden Abzug, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind. Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum erfolgt, gilt die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz als vereinbart. Für jede Mahnung kann der Verwender pauschalierte Mahnkosten in Höhe von 5,– EURO in Rechnung stellen. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Bei Aufträgen, die für Rechnung eines Dritten ausgeführt worden sind, haftet der Auftraggeber neben dem Dritten als Gesamtschuldner. Müssen Rechnungen umgeschrieben werden aus Gründen, die der Besteller oder der Rechnungsempfänger zu vertreten haben, so wird eine Rechnungsgebühr von 5,– EURO erhoben.

§ 11 Datenschutzhinweis
Die Kundendaten werden im Rahmen der Datenverarbeitung zur Vertragsabwicklung sowie zur vereinfachten Abwicklung zukünfiger Aufträge (vom Internet aus nicht zugänglich) gespeichert.

Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung nach Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden. Eine Weitergabe der Daten an dritte, erfolgt unter keinen Umständen.
Der Kunde hat ein Widerspruchsrecht zur Nutzung seiner Daten für Werbezwecke (Sperrkennzeichen), des weiteren ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Schicken Sie dazu bitte eine E-mail an info(at)tassendruck.de oder rufen Sie an (030) 315 09 680.
Sollen personenbezogene Daten, weiter als zur zweckbezogenen Durchführung des Vertrages unbedingt nötig, genutzt werden, wird von dem Betroffenen eine entsprechende, ausdrückliche Ermächtigung eingeholt.

§ 12 Unwirksamkeit
Wenn irgendmöglich, tritt anstelle einer unwirksamen Regelung eine solche, die unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.
Falls Regelungen dieser Bedingungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht in allen Ländern anwendbar sind, berührt das nicht ihre Gültigkeit in den übrigen Ländern.
Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der Änderungen gem. Ziffer 18.1 oder etwaiger hilfsweise geltender gesetzlicher Vorschriften eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

§ 13 Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit
Soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen der Gerichtsstand ausschließlich Berlin vereinbart. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

§ 14 Schlußbestimmungen
Sind einzelne Bedingungen dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Be-dingungen treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften; soweit solche fehlen, eine der gesetzlichen Rechtsauffassung folgende Regelung.